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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B   

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https://dejure.org/2012,12185
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B (https://dejure.org/2012,12185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B (https://dejure.org/2012,12185)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B (https://dejure.org/2012,12185)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12
    Eilbedarf besteht, wenn dem Betroffenen ohne die Eilentscheidung eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl BVerfG Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn 23 - Breith 2005, 803; BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei (endgültiger) richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 Rn 28 - BVerfGE 93, 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - L 12 AS 352/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12
    Ein Verlust des Wohnraums stünde in diesem Fall noch nicht unmittelbar bevor (vgl. hierzu z.B. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER und vom 04.01.2012 - L 12 AS 2031/11 B ER).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2012 - L 12 AS 687/12
    Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • SG Aachen, 13.12.2013 - S 11 AS 1134/13

    Festlegung der angemessenen Mietobergrenze für die Stadt Aachen

    Nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung zuständigen Senate des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, der sich die Kammer anschließt, ist eine Eilbedürftigkeit im obigen Sinne erst dann zu bejahen, wenn konkret Wohnungslosigkeit im Stadium der Räumungsklage droht (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.06.2013 - L 6 AS 531/13 B ER = juris Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.11.2008 - L 9 B 183/08 AS ER = juris Rn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 29.05.2012 -L 19 AS 957/12 B ER, L 19 AS 958/12 B = juris [Rechtshängigkeit der Räumungsklage]; LSG NRW Beschluss vom 16.08.2012 - L 7 AS 1368/12 B ER = juris [Anhängigkeit der Räumungsklage]; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B; ausführlich auch LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 20.03.2012 - L 12 AS 352/12 B ER = juris Rn. 23 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - L 2 SF 40/13
    Bezüglich der vom Sozialgericht zugesprochenen Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung ist darauf hinzuweisen, dass deren Bewilligung durch den Grundsicherungsträger im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes den unmittelbar bevorstehenden Verlust des Wohnraums voraussetzt (vgl. insoweit LSG NRW, Beschluss vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - L 12 AS 1225/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Darüber hinaus war die Beschwerde des Antragstellers gegen die sozialgerichtliche Entscheidung auch deshalb zurückzuweisen, weil durch die Übernahme der Mietschulden - der Senat geht davon aus, dass mittlerweile auch weitere Mietschulden bis Juli 2012 aufgelaufen sind - die Räumung, die am 13.07.2012 stattgefunden hat, nicht mehr abgewendet werden kann und damit nicht mehr die Möglichkeit besteht, dem Antragsteller diese Wohnung als Unterkunft zu erhalten (vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 21.05.2012 - L 12 AS 687/12 B ER und L 12 AS 688/12 B).
  • SG Dortmund, 23.03.2017 - S 37 AS 833/17
    Der Nachteile muss durch die begehrte Entscheidung abgewendet werden können (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 21.05.2012, L 12 AS 687/12 B ER, L 12 AS 688/12 B, juris, Rn. 21).
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